Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19390
OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19 (https://dejure.org/2019,19390)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2019 - 1 W 15/19 (https://dejure.org/2019,19390)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 1 W 15/19 (https://dejure.org/2019,19390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,19390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 46 Abs. 2 ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
    Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abfassung der Beweisfragen ist kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch; Beschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen; Ausgestaltung einer Beweisanordnung; Materielle Prozessleitung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 13894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 42 Rn. 9).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 42 Rn. 9).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Ein im Rahmen der Regelung des § 139 ZPO gebotenes richterliches Verhalten begründet grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund, und zwar auch dann nicht, wenn sich hierdurch die Prozesschancen einer Partei verschlechtern (Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 42 Rn. 26; vgl. hierzu auch BVerfG, NJW 1976, 1391, 1392).
  • BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Darüber hinaus gewährt die Norm keinen Schutz davor, dass ein Gericht das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Rechtsgründen unberücksichtigt lässt (BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 47), so dass es keinen Bedenken begegnet, dass die Kammer ihre Ausführungen ausschließlich auf eine Subsumtion des Sachverhalts unter die Tatbestandsvoraussetzungen des § 360 Satz 1 und 2 ZPO beschränkt hat.
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 738).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der er der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH, NJW 1968, 796), entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zugrunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
  • OLG München, 19.05.2003 - 13 U 2149/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erteilung eines richterlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Die Äußerung einer Rechtsauffassung ist jedoch grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (OLG München, MDR 2004, 52).
  • OLG Oldenburg, 22.04.2010 - 1 W 12/10

    Grenzen der Alterswerbung oder Traditionswerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle; das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Anordnungen und Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Senat, Beschluss vom 6. August 2010, Az.: 1 W 12/10; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. März 2007, Az: 1 W 3/07).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 1 W 3/07

    Prüfungsumfang im Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle; das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Anordnungen und Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Senat, Beschluss vom 6. August 2010, Az.: 1 W 12/10; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. März 2007, Az: 1 W 3/07).
  • OLG Köln, 15.03.1993 - 6 W 7/93

    gerichtliche Formulierungsvorschläge - § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO <Fassung bis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
    Ungeachtet des Grundsatzes, dass nur die Parteien den Streitstoff beizutragen haben, obliegt dem Richter im Zivilprozess eine durchaus aktive und gestalterische Aufgabe, die insbesondere in den §§ 139, 273, 278 ZPO sinnfällig zum Ausdruck kommt (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1277; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 2542).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1993 - 11 W 15/93
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Da die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle ist (BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01; OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - II 11 WF 86/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2013 - 17 W 16/13, jeweils nach juris) können objektiv fehlerhafte Entscheidungen oder Verfahrensverstöße für sich genommen nicht zu einer begründeten Besorgnis der Befangenheit führen, sondern nur dann, wenn sie auf Willkür beruhen, oder wenn die ablehnende Partei darlegt oder sonst objektive Gründe dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit gerade auf der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei beruht (BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16, jeweils nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19 - juris, Rz. 12 m.w.N.).

    Der Beschwerdewert wurde gemäß § 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 09.10.2019 - 4 W 769/19 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19, juris Rz. 18 m.w.N.) entsprechend dem Wert des zugrundeliegenden Rechtsstreits festgesetzt.

  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

    Im Übrigen vermag ein Hinweis, auch ein rechtsfehlerhafter, die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (siehe nur OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 9 W 58/21, BeckRS 2021, 10606 Randnummer 12; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. September 2020 - 2 WF 229/20, BeckRS 2020, 44948 Randnummer 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 1 W 15/19, BeckRS 2019, 13894 Randnummer 12).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22

    Beschwerde gegen die Abweisung eines Ablehnungsgesuchs Richterliche Hinweise

    Ein Ablehnungsgesuch kann deshalb grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BVerfGE 42, 64; OLG Brandenburg, 1.Zivilsenat, BeckRS 2019, 13894; BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Dresden BeckRS 2020, 16869; BeckOK ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 42 Rn. 22, 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht